Hasserfüllte Inhalte, Terrorismus und gewalttätiger Extremismus
Geltung für die Snapbook-App, die Website und Gäste-Einträge. Maßgeblich sind außerdem die Nutzungsbedingungen (insbesondere Abschnitt 9.3 „Hassrede und verfassungsfeindliche Inhalte“, Abschnitt 9.2 sowie 10. zur Durchsetzung und Behördenkooperation) und die Datenschutzerklärung (Moderation und Bildprüfung).
Überblick
Hasserfüllte Inhalte und Aktivitäten, die Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus unterstützen, haben in Snapbook keinen Platz. Unsere Regeln sollen ein Umfeld stützen, in dem Nutzerinnen und Nutzer sowie Gäste sich sicherer fühlen und in dem Gemeinschaften vor Gewalt, Hetze und Diskriminierung besser geschützt sind – im Rahmen dessen, was ein technischer Dienst leisten kann.
Hasserfülltes Verhalten – einschließlich Hassrede, Hetze und Hasssymbolen – ist nicht akzeptabel. Inhalte oder Aktivitäten, die terroristische Taten oder gewalttätigen Extremismus befürworten, verherrlichen oder organisatorisch unterstützen, sind untersagt und können in begründeten Fällen der Strafverfolgung gemeldet werden (siehe Nutzungsbedingungen, Abschnitt 10).
Um Regeln verantwortungsvoll durchzusetzen, können wir Moderation, technische Prüfungen und Meldungen auswerten, externe Fachinformationen heranziehen und mit Behörden zusammenarbeiten, soweit gesetzlich erlaubt und geboten. Wir passen Texte und technische Maßnahmen bei Bedarf an, damit sie der rechtlichen Lage und dem Produktumfang entsprechen.
Bitte melde uns über die Kontaktseite unverzüglich hasserfüllte Inhalte oder Aktivitäten, die Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus fördern könnten, damit wir prüfen und im Rahmen des Machbaren handeln können.
Verbotenes Verhalten
Wir verbieten unter anderem:
- Förderung terroristischer oder extremistischer Ziele: die Nutzung von Snapbook zur Unterstützung, Werbung oder Koordinierung zugunsten terroristischer Organisationen, gewalttätig-extremistischer Gruppen oder vergleichbarer Hassnetzwerke – etwa durch Propaganda, Anwerbung, Spendenaufrufe für derartige Zwecke oder das Teilen von Anleitungen für Anschläge.
- Verherrlichung und Billigung: Inhalte, die terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Taten zujubeln, sie verharmlosen oder ideologisch befürworten.
- Gewalttätige oder kriminelle Akte zu ideologischen Zwecken: Inhalte, die solche Taten fördern oder zu ihnen aufrufen, einschließlich der Unterstützung ausländischer terroristischer Organisationen oder extremistischer Gruppen, soweit dies nach geltendem Recht oder nach glaubhafter fachlicher Einordnung unzulässig ist. Ebenfalls untersagt ist die Anwerbung für derartige Organisationen oder für konkrete gewalttätig-extremistische Aktivitäten.
- Hassrede: Inhalte, die Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Kaste, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck, Behinderung, Veteranenstatus, Einwanderungsstatus, Alter, Schwangerschaft oder vergleichbarer Eigenschaften herabwürdigen, diffamieren, zu Diskriminierung oder Gewalt aufrufen oder sonst zum Hass aufstacheln (vgl. § 130 StGB – Volksverhetzung in den Nutzungsbedingungen genannt). Dazu zählen u. a. rassistische, ethnisch diskriminierende, frauenfeindliche oder homo-/transfeindliche Beleidigungen, Memes, die geschützte Gruppen verspotten oder zu ihrer Benachteiligung aufrufen, sowie absichtliches Deadnaming oder Misgendering, wenn es eindeutig der Herabsetzung oder dem Hass dient.
- Relativierung schwerer Verbrechen gegen Menschen: unterstützende Äußerungen zu Täterinnen und Tätern oder abwertende Äußerungen zu Opfern von Völkermord, Apartheid, Sklaverei oder vergleichbaren Verbrechen, soweit sie Hass verbreiten oder verharmlosen.
- Hasssymbole und verfassungsfeindliche Inhalte: Darstellungen, die Hass oder Diskriminierung ausdrücken sollen, sowie nationalsozialistische oder andere verfassungsfeindliche Symbole, Parolen oder Inhalte (§§ 86, 86a StGB – wie in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich verboten).
Die verbindliche Fassung der Verbote findest du in den Nutzungsbedingungen, Abschnitt 9.3 und die übrigen Punkte des Abschnitts 9.
Unsere Bemühungen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer
Wir streben eine angemessene Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz an. Je nach Produktumfang können u. a. eingesetzt werden (siehe Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, Abschnitt 7a):
- Automatisierte Prüfungen (z. B. Bildanalyse über Microsoft Azure Content Safety), soweit technisch eingerichtet, um offensichtlich problematische Medien zu erkennen oder zu priorisieren.
- On-Device-Vorprüfungen vor dem Upload, soweit in der App vorgesehen.
- Manuelle Moderation und Meldungsbearbeitung über berechtigte Personen (z. B. Ersteller:in eines Snapbooks oder von uns autorisierte Rollen).
Wir behalten uns vor, signale- und verhaltensbasierte Hinweise zu nutzen, um koordinierten Missbrauch oder wiederholte Verstöße zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, soweit technisch und rechtlich zulässig. Eine vollständige Vorabprüfung aller Inhalte ist nicht möglich; Meldungen durch die Community sind deshalb wichtig.
Bei begründetem Verdacht auf Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus oder schwerer Hasskriminalität können wir mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und Auskünfte erteilen, soweit die Nutzungsbedingungen (Abschnitt 10.3) und geltendes Recht dies vorsehen.
Zusammenfassung
Wir dulden keine hasserfüllten Inhalte und keine Unterstützung von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus in Snapbook. Über Regeln, Moderation und Produktgestaltung arbeiten wir daran, ein möglichst sicheres Umfeld zu fördern – ohne zu versprechen, dass jeder Verstoß automatisch erkannt wird.
Du kannst uns helfen, indem du verdächtige Inhalte meldest. Wir wägen Maßnahmen sorgfältig ab und orientieren uns an Recht, Meldungen und technischen Erkenntnissen. Weitere Hinweise zu Sicherheit und Daten findest du in der Datenschutzerklärung und in den Nutzungsbedingungen.