Informationen für Strafverfolgungsbehörden
Diese Seite beschreibt, wie Snapbook mit Strafverfolgungs- und anderen zuständigen Behörden zusammenarbeitet und welche Grundsätze für Auskünfte und die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung, die Nutzungsbedingungen und das Impressum.
Strafverfolgung und die Snapbook-Community
Wir nehmen unsere Verpflichtung, Nutzer:innen von Snapbook vor Missbrauch und vor Gefahren im Zusammenhang mit der Plattform zu schützen, ernst. Dazu arbeiten wir im Rahmen des geltenden Rechts mit Strafverfolgungs- und anderen staatlichen Stellen zusammen, um die Integrität und Sicherheit von Snapbook zu unterstützen.
Snapbook ist verpflichtet, Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, ohne die Privatsphäre und Rechte der Nutzer:innen außer Acht zu lassen. Erhalten wir eine rechtsstaatlich ausreichend begründete und nachprüfbare Anfrage zu Snapbook-Konten- bzw. Nutzerdaten und haben wir deren Rechtsgültigkeit geprüft, beantworten wir diese im Einklang mit anwendbarem Recht und unseren datenschutzrechtlichen Pflichten.
Allgemeine Informationen für Strafverfolgungsbehörden
Die folgenden Hinweise richten sich an Vertreter:innen von Strafverfolgungsbehörden und staatliche Stellen, die Auskünfte zu Inhalten oder Daten in Zusammenhang mit Snapbook-Konten (z. B. Registrierungsdaten, Nutzungs- und Sicherheitsprotokolle, von Nutzer:innen oder Gästen bereitgestellte Inhalte) anfragen möchten.
Welche Datenarten grundsätzlich verarbeitet werden und wie lange, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Welche Kategorien für eine konkrete behördliche Maßnahme herausgegeben werden dürfen, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage (z. B. Anordnung nach Strafprozessordnung, Telekommunikationsgesetz, richterliche Entscheidung) und der technischen Verfügbarkeit ab.
Deutsche und europäische Rechtsverfahren
Verantwortlich für Snapbook ist die im Impressum genannte Stelle mit Sitz in Deutschland. Anfragen deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte richten sich daher in der Regel an die dort genannten Kontaktwege und müssen den deutschen und europäischen Rechtsrahmen erfüllen (einschließlich DSGVO, einschlägiger Vorschriften des Telekommunikationsrechts und der Strafprozessordnung, soweit anwendbar).
Ob und in welchem Umfang wir Inhalte oder Verkehrs-, Nutzungs- oder Bestandsdaten herausgeben können, hängt von der Art des angeordneten Rechtsmittels ab (z. B. Beschlagnahme, Durchsuchungsanordnung, richterliche Anordnung zur Auskunft, sonstige gesetzliche Auskunftsrechte). Eine pauschale Offenlegung ohne entsprechende Grundlage lehnen wir ab.
Anfragen aus dem Ausland
Behörden außerhalb Deutschlands sollten zur Erlangung von Inhalten oder personenbezogenen Daten in der Regel die anerkannten Kanäle der internationalen Rechtshilfe nutzen (z. B. Europäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfeersuchen) oder ihre Anfrage über eine in Deutschland zuständige Stelle einleiten.
Direkt an uns gerichtete E-Mails aus dem Ausland prüfen wir nur, soweit dies ohne Verstoß gegen anwendbares Recht und ohne Übermaß möglich ist; sie ersetzen kein förmliches Rechtshilfeverfahren. In Einzelfällen können wir nach pflichtgemäßem Ermessen nicht-inhaltliche Mindestinformationen prüfen oder vorläufig sichern, sofern Recht und Technik dies zulassen und eine konkrete, rechtsstaatlich nachvollziehbare Anfrage vorliegt.
Notfallanfragen
Liegt ein unmittelbarer, schwerer Notstand vor, von dem eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben ausgeht, und ist die schnelle Weitergabe bestimmter Informationen nach Treu und Glauben erforderlich, prüfen wir – soweit das anwendbare Recht dies erlaubt oder anordnet – eine freiwillige, eng begrenzte Unterstützung. Eine solche Prüfung ersetzt nicht die Zuständigkeit der Polizei und anderer Rettungs- bzw. Ermittlungsdienste; in akuten Gefahrenlagen wenden Sie sich bitte parallel an die örtliche Polizei.
Notfallanfragen sollten von einer offiziellen Dienst-E-Mail-Domain Ihrer Behörde kommen, das Anliegen und den Ermittlungsbezug klar benennen und alle verfügbaren Identifikationsmerkmale enthalten (z. B. Nutzerkennung, E-Mail, Zeitraum, betroffene Snapbooks). Anfragen ohne erkennbare behördliche Herkunft können wir nicht bearbeiten.
Aufbewahrung und Sicherung von Daten
Aktuelle Hinweise zu Speicherfristen und Datenkategorien finden Sie in der Datenschutzerklärung. Erhalten wir eine formelle behördliche Aufforderung zur Sicherung bestimmter Daten (soweit gesetzlich zulässig und technisch möglich), bemühen wir uns, die betroffenen, korrekt identifizierten Kontexte für die Dauer zu bewahren, die für die weiteren Schritte (z. B. richterliche Anordnung, Rechtshilfe) erforderlich ist. Konkrete Fristen richten nach dem Inhalt der Anordnung und dem Recht; eine Garantie für bestimmte Speicherdauern oder Vollständigkeit aller Protokollarten können wir nicht abgeben.
Für Anfragen aus dem Ausland kann eine befristete Sicherung nur erfolgen, soweit dies mit deutschem und europäischem Recht vereinbar ist und ein entsprechend qualifiziertes Ersuchen vorliegt.
Kinderschutz
Werden uns Inhalte bekannt, die den Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder schwere Ausbeutung begründen können, prüfen wir diese Vorwürfe sorgfältig und arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und technischen Möglichkeiten mit den zuständigen Melde- und Ermittlungsstellen zusammen (einschließlich internationaler Kooperation, soweit vorgesehen).
Einwilligung der Nutzer:innen
Eine bloße „Zustimmung“ der betroffenen Person ersetzt für uns keine behördliche oder gerichtliche Anordnung, soweit gesetzliche Vorgaben für Auskünfte an Dritte gelten. Nutzer:innen, die eigene Daten einsehen möchten, werden auf die in der App bzw. in der Datenschutzerklärung beschriebenen Rechte (z. B. Auskunft nach Art. 15 DSGVO) verwiesen.
Benachrichtigung von Nutzer:innen
Soweit das Recht nichts anderes vorsieht, informieren wir Nutzer:innen über die Herausgabe ihrer Daten aufgrund eines rechtlichen Verfahrens. Von einer Benachrichtigung kann abgesehen werden, wenn sie durch rechtliche Geheimhaltungsvorschriften oder eine ausdrückliche gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist, oder wenn nach pflichtgemäßem Ermessen außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. laufende Ermittlungen zum Kinderschutz oder unmittelbare schwere Gefahr für Leib oder Leben).
Schriftstücke und Zeugenbeweis
Wo üblich und zulässig, können übermittelte Daten mit einer schriftlichen Bescheinigung zur Herkunft und Integrität begleitet werden. Eine Ladung als Zeugin oder Zeuge vor Gerichten außerhalb Deutschlands können wir in der Regel nicht annehmen; nationale Verfahren richten sich nach den jeweiligen prozessualen Vorschriften und werden im Einzelfall geprüft.
Anfragestellung und Kontakt
Richten Sie behördliche und justizielle Anfragen bitte an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Behördenanfrage“ oder vergleichbar eindeutiger Kennzeichnung. Bitte nennen Sie, soweit möglich, die Kennung des Snapbook-Kontos (z. B. registrierte E-Mail, interne Nutzer-ID, von uns mitgeteilte Referenz). Ohne ausreichende Identifikatoren kann eine Zuordnung fehlschlagen oder verzögert werden.
Für die Bearbeitung benötigen wir in der Regel: Bezeichnung Ihrer Behörde bzw. Ihres Gerichts, Aktenzeichen, Kontaktdaten für Rückfragen, den Ermittlungsgegenstand in angemessener Kürze, die rechtliche Grundlage sowie alle verfügbaren Identifikationsmerkmale (Zeitraum, betroffene Snapbooks oder Gästeeinträge usw.).
Der Empfang von Anfragen über diese Kanäle dient der praktischen Abwicklung und beinhaltet keinen Verzicht auf Einwendungen oder gesetzliche Rechte von Snapbook oder Nutzer:innen.
Allgemeine, nicht-behördliche Anliegen erreichen Sie über die Kontaktseite; dort eingehende Nachrichten sind nicht für die priorisierte Bearbeitung von Ermittlungsakten vorgesehen.
Nicht-Regierungsorganisationen und Zivilverfahren
Die beschriebenen Wege sind für Strafverfolgungsbehörden und vergleichbare staatliche Stellen gedacht. Anfragen von Organisationen ohne behördlichen Auftrag (z. B. private Ermittler:innen, zivilrechtliche Gegenseiten) werden nur bearbeitet, wenn sie eine wirksame gerichtliche oder gesetzliche Grundlage haben und formal zulässig zugestellt sind, soweit das Recht dies fordert.
Zustellungen zivil- oder strafprozessualer Schriftstücke richten sich nach den jeweils geltenden Zustellungsregeln; eine Annahme ausschließlich per E-Mail kann ausgeschlossen sein. Bitte wenden Sie sich im Zweifel rechtzeitig an die im Impressum genannte Adresse.
Hinweise für Nutzer:innen, Eltern und Lehrende
Wir nehmen unsere Verpflichtung, die Snapbook-Community vor Missbrauch zu schützen, ernst und arbeiten im Rahmen des Gesetzes mit Behörden zusammen, wenn dies zur Sicherheit beiträgt.
Datenschutz: Unterstützung der Strafverfolgung erfolgt nur, soweit rechtlich zulässig und unter Wahrung der Rechte der Nutzer:innen. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Sicherheit: Auch wenn viele Inhalte vergänglich oder privat wirken, können bestimmte technische und inhaltliche Informationen im Rahmen gültiger behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen angefordert werden. Wir setzen uns zugleich gegen Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und die Community-Richtlinien ein und unterstützen in angemessenem Umfang bei akuten Gefahrenlagen, sofern uns dies rechtlich und technisch möglich ist.
Meldungen: Unangemessene oder rechtswidrige Inhalte können Sie über die in der App angebotenen Meldewege sowie über die Kontaktseite melden. Orientierung bieten die Community-Richtlinien. Eine Meldung an uns ersetzt keine Strafanzeige bei der Polizei.
Wenn Sie oder andere unmittelbar in Gefahr sind: Wenden Sie sich bitte zuerst an die örtliche Polizei oder den Notruf.
Transparenz: Derzeit veröffentlichen wir keine gesonderten halbjährlichen Transparenzberichte zu Behördenanfragen; diese Seite fasst unsere Grundsätze zusammen. Änderungen kündigen wir über die üblichen Kanäle (Website/App) an, soweit erforderlich.
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden erfolgt wie oben beschrieben – im Einklang mit geltendem Recht und unseren datenschutzrechtlichen Pflichten.